Leegebruch – der große Verlierer

Für alle Gemeinden des nördlichen Bereiches der Autobahn 10 wird sich durch den 6-streifigen Ausbau dieses Autobahnteilstückes die Lebensqualität trotz des zunehmenden Lärmes verbessern. Sie alle haben erreicht, dass Ihnen im Planfeststellungs- oder Klageverfahren für bestimmte Abschnitte aktiver Lärmschutz zugesprochen worden ist. Diesen Schutz hatten sie bisher nicht.

 

Leegebruch geht als einzige Gemeinde leer aus. Es hat keinen aktiven Lärmschutz und wird auch keinen bekommen.

In Leegebruch wird durch den 6-streifigen Ausbau der A10 der Lärm zunehmen und die Lebensqualität sich natürlich dadurch verschlechtern. Dies teilte mit aller Offenheit der in diesem Verfahren tätige Rechtsanwalt Karsten Sommer deutlich mit.

Warum eigentlich?

 

Eine Verbesserung des entsprechenden Schutzes lässt sich nach den gewonnenen Erkenntnissen vereinfacht dargestellt wie folgt erzielen:

 

Es werden mathematische Berechnungen unter Einbeziehung von maßgeblichen Kriterien durchgeführt. Diese Berechnungsform ist derzeit leider gängige Praxis. Das Ergebnis derartiger Berechnung sind Kosten. Danach wird entschieden, ob und ggf. welche Schutzmaßnahmen in Betracht kommen.

 

Im Laufe des Klageverfahrens sah es zeitweise für das Erreichen von aktivem Lärmschutz auch für Leegebruch recht positiv aus, jedoch sind alle gemachten Vorschläge immer wieder aus Kostengründen zurückgewiesen worden.

Die Betroffenheit der Menschen bleibt dabei unberührt, es zählen nur Zahlen und Kosten.

Dies ist mehr als  bedauerlich, aber die derzeitige Rechtslage.

 

Neben Zahlen und Kosten ist jedoch auch von Bedeutung wie und welcher Druck aus der Bevölkerung und vor allem der Gemeindeverwaltung im Zuge der Verfahren ausgeübt wird. In der Hinsicht war Leegebruch sehr schlecht aufgestellt. Die Bevölkerung beteiligte sich zwar vor einigen Jahren mit über 1200 Unterschriften an der Forderung nach aktivem Lärmschutz, jedoch ließ das Interesse  im Laufe der Zeit fast völlig nach. Die Gemeindeverwaltung war erst nach einem Beschluss der Gemeindevertretung, der auf Drängen der Bürgerinnen und Bürger zustande kam, bereit, den Rechtsanwalt Karsten Sommer im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hinzuzuziehen.

Dies war auch unabdingbar, da ihr die entsprechenden Fach- und Beurteilungskenntnisse fehlen.

 

Anders als in anderen betroffenen Gemeinden fand in Leegebruch im Klageverfahren keine Unterstützung für die Kläger durch die Gemeindeverwaltung statt. Herr Rechtsanwalt Sommer machte deutlich, dass er den Druck, der  aus  Gemeinden kam, auch entsprechend weitergeben konnte. Ein Resultat daraus spiegelt sich für diese Gemeinden u. a. in dem geschlossenen Vergleich wider.

 

Die anderen Gemeinden waren in den mündlichen Gerichtsverhandlungen überwiegend auch durch ihre Bürgermeister vertreten. Aus Leegebruch war kein Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung in den beiden mündlichen Verhandlungen des OVG Berlin-Brandenburg anwesend. Als ein Beispiel der persönlichen Unterstützung ist der leidenschaftliche Auftritt des Bürgermeisters aus Mühlenbeck zu nennen, der dazu führte, dass seine  Gemeinde nun doch die umstrittene Fußgängerbrücke erhält.

 

Ob ein entsprechender Einsatz der Gemeindeverwaltung Leegebruch auch zu einem Erfolg geführt hätte, bleibt selbstverständlich offen. Aber dieser Einsatz fand - aus welchen Gründen auch immer - nun leider überhaupt nicht statt. Dies ist schon ein bitterer Beigeschmack zu dem unerquicklichen Vergleich für die Bürger/innen von Leegebruch.

 

 

Manfred Gürnt - HGBV